Ausbildung


In unserem Verein bilden wir zum Segelflug- und Motorseglerpiloten aus.

Segelflugausbildung

Voraussetzungen

Die persönlichen Voraussetzungen für eine Segelflugausbildung sind:

  • Eine Flugtauglichkeitsüberprüfung durch einen Facharzt auf die körperliche und geistige Flugtauglichkeit
  • Mindestalter Segelflug 14 Jahre bei Beginn der Ausbildung und 16 Jahre beim Erwerb der Segelfluglizenz

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung setzt sich aus drei Teilen zusammen.

Ausbildungsabschnitt 1

Im ersten Ausbildungsabschnitt werden die Grundlagen des Fliegens beigebracht. Dazu gehören die Steuerung des Segelflugzeuges in der Luft, der sichere Start und die sichere Landung sowie das Verhalten in besonderen Situationen, beispielsweise im Falle eines Startabbruchs. Am Ende des Abschnitts stehen die ersten 3 Alleinflüge und eine theoretische Überprüfung der erlernten Fähigkeiten.

Ausbildungsabschnitt 2

Im zweiten Ausbildungsabschnitt übt man sich im Alleinflug. Zusätzlich erlernt man neue Flugmanöver. Dazu gehört der Seitengleitflug und eine Einführung in das Thermikfliegen sowie die Landung in einem vorgegebenen Ziellandefeld. Am Ende des Abschnitts stehen wieder 3 Alleinflüge, in welchen der Auszubildende Kurvenwechsel, Seitengleitflug und eine Ziellandung zeigen muss, sowie ein theoretischer Nachweis der erlernten Fähigkeiten.

Ausbildungsabschnitt 3

Im letzten Ausbildungsabschnitt kommen Überlandflüge mit in den Ausbildungsplan. Man erlernt die Planung und Durchführung von Flügen, welche weit über die Reichweite des Heimatflugplatzes hinausgehen. Außerdem übt man Außenlandungen, falls die Thermik mal nicht mitmacht. Am Ende dieses Abschnittes plant und fliegt der Auzubildende einen 50 km Überlandflug solo in einem einsitzigen Segelflugzeug.

Prüfung

Beendet wird die praktische Ausbildung nach Beendigung der theoretischen Ausbildung mit einem Prüfungsflug am Heimatflugplatz durch einem amtlichen Prüfer vom Luftamt. Während der Flüge werden die wichtigsten Flugmanöver geprüft und theoretische Fragen zum Prüfungsflugzeug gestellt.

Theoretische Ausbildung

Während der theoretischen Ausbildung werden die Grundlagen, welche zum sicheren Flugbetrieb und dem sicheren Fliegen notwendig sind, erlernt. Dafür werden Theoriestunden in den vorgeschriebenen Fächern absolviert. Am Ende der theoretischen Ausbildung muss diese mit einer Prüfung beim Luftamt abgeschlossen werden. Die Fächer der Ausbildung sind:

  • Allgemeine Luftfahrzeugkunde
  • Betriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Grundlagen des Fliegens
  • Kommunikation
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Navigation

Hinzu kommt eine mündliche Prüfung zur Erlangung des Sprechfunkzeugnisses, welches zur Nutzung der Sprechfunkanlagen berechtigt.